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Bewerbungsanschreiben: Behinderung erwähnen oder nicht?



Unternehmen müssen ab einer Größe von 20 Mitarbeiter, Stellen an Bewerber mit Behinderung vergeben. Das schreibt das Gesetz vor. Mehr noch: Private Firmen sind verpflichtet, fünf Prozent der Stellen zur Verfügung zu stellen, bei öffentlichen Betrieben sind es sechs Prozent. Leider tun sich bei der Umsetzung viele Arbeitgeber noch schwer. Das hat zum einen mit dem gesonderten Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung zu tun, zum anderen mit eventuell anfallenden Kosten bei der passenden Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Für Menschen mit Behinderung eine schwierige Situation. Obwohl eine Behinderung nichts über die fachliche Qualifikation aussagt, fragen sich viele: Spielt man von Beginn an, also schon im Bewerbungsanschreiben, mit offenen Karten oder lässt man die Behinderung bis zum persönlichen Vorstellungsgespräch unerwähnt, um eine frühe Absage zu vermeiden.

Wann ist es ratsam, eine Behinderung im Bewerbungsanschreiben anzugeben?

Bei Interesse an einer Stelle im öffentlichen Dienst kann durch die Angabe der Behinderung in der Bewerbung die Chance auf Einstellung sogar steigen. Was viele nicht wissen: Ämter und Behörden müssen per Gesetz alle behinderten Bewerber (Schwerbehinderte ab 50 Prozent, Leichtbehinderte ab 30 Prozent), die den fachspezifischen Anforderungen der Stellenausschreibung entsprechen, zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

Eine Angabe im Anschreiben ist auch sinnvoll, wenn Sie eine schwerwiegende und sichtbare Behinderung vorweisen können, zum Beispiel im Rollstuhl sitzen. So kann der Personaler beziehungsweise Ihr Gesprächspartner den Vorstellungstermin entsprechend vorbereiten: barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten, optionale Anpassungen in diesem Raum.

Tipps für die Bewerbung mit Behinderung

Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Angebote die von Ihnen ausgesuchten Unternehmen präsentieren. Das „Wo bewerbe ich mich?“ kann wichtige Erkenntnisse liefern. So bieten öffentliche Institutionen und große Firmen häufig eine bessere Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen.

Denken Sie immer dran: Ihre Behinderung ist nicht das Hauptthema. Es geht primär um die ausgeschriebene Stelle, auf die Sie sich bewerben. Das sollte sich auch in der Bewerbung widerspiegeln. Stellen Sie also Ihre Qualifikationen, ihren Lebenslauf, ihre Motivation in den Fokus – das Thema Behinderung sollte nur wenige Sätze einnehmen.

Seien Sie in Ihrem Bewerbungsanschreiben positiv! Erwähnen Sie, dass Ihre Behinderung Sie bei Ihren bisherigen beruflichen Erfolgen nicht beeinträchtigt hat.

In den meisten großen Unternehmen existiert ein sogenannter „Gleichstellungsbeauftragter“, der sich um die Belange von Mitarbeitern mit Behinderungen kümmert. Nehmen Sie mit ihm Kontakt auf und informieren Sie sich über die Unternehmenskultur und die ausgeschriebene Stelle. Auch so können Sie schnell herausfinden, ob eine Bewerbung Sinn macht.

Legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen ein ärztliches Attest bei. So kann die Personalabteilung einschätzen, welche Tätigkeiten Sie zum Beispiel nicht ausüben können und bei welchen Aufgaben Ihre Talente hervorragend einsetzbar sind.

Bewerben mit Behinderung – kompetente Unterstützung holen!

Bei der Bewerbung mit Behinderung tauchen viele Fragen auf, die man alleine häufig nicht bewältigen kann. Neben der Frage, ob die Behinderung schon im Anschreiben erwähnt werden soll, stellen sich auch die Themen: Wie beschreibe ich diese und wie/wo integriere ich sie im Bewerbungsanschreiben. Wie treffe ich den richtigen Ton, um das Unternehmen und den Personaler von mir zu überzeugen? Wie baue ich das nötige Selbstvertrauen auf, um mich für bestimmte Jobs zu bewerben? In dieser Situation ist es hilfreich, sich die Unterstützung von kompetenten Profis zu holen. Weiterführende Infos finden Sie zum Beispiel bei den Integrationsämtern oder über Ihr zuständiges Bezirksamt. Zur Not hilft auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Weitere Fakten:


· Für Arbeitnehmer mit Behinderung gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

· Für leicht behinderte Menschen (ab 30% Behinderung) gibt es die Option, eine Bescheinigung für eine Behinderung auf 50% zu stellen.

· Besetzt ein Unternehmen seine Stellen nicht zu fünf bis sechs Prozent mit Schwerbehinderten, so muss es eine sogenannte „Ausgleichsabgabe“ zahlen.

· Weiterführende Infos finden Sie auch bei den Integrationsämtern: https://www.integrationsaemter.de/Kontakt/89c66/index.html


Die besten Tipps für Ihr Bewerbungsgespräch finden Sie hier.


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